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Objekte gefunden: 16
Zeit1963x
OrtBerlin-Kreuzbergx
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Erstes Passierscheinabkommen 1963, Bild 1: Westberliner am Grenzübergang Oberbaumbrücke. SW-Foto, Dezember 1963 © Kurt Schwarz.

Industriesalon Schöneweide Kurt Schwarz Fotografie [KS-6-BZ_0759-1]
Erstes Passierscheinabkommen 1963, Bild 1: Westberliner am Grenzübergang Oberbaumbrücke. SW-Foto, Dezember 1963 © Kurt Schwarz. (Kurt Schwarz CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Kurt Schwarz (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Westberliner Familien laufen auf die Grenzhäuschen des Grenzübergangs Oberbaumbrücke zu, Richtung Ostberlin; ein großes Schild begrüßt die Westberliner mit dem ostdeutschen Souveränitätsanspruch Ostberlins als Hauptstadt: "Herzlich Willkommen in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik"; rechts die erhöhten Ausläufer der, damals stillgelegten, U-Bahntrasse Oberbaumbrücke an deren Nordseite. Für drei Jahre sollte es nun temporäre Einreisemöglichkeiten für Westberliner nach Ostberlin geben: "Am 17. Dezember 1963 unterzeichneten der Unterhändler der Senatsverwaltung in West-Berlin Horst Korber und der DDR-Staatssekretär Erich Wendt ein Passierscheinprotokoll, das erste Passierscheinabkommen. Diesem folgten bis 1966 drei weitere. (...) Unmittelbar nach dem Mauerbau (ab dem 13. August 1961) hatte die DDR auf S-Bahnhöfen im Westen der Stadt, die von der Reichsbahn verwaltet wurden, Passierscheinstellen eingerichtet. Dort wurde West-Berlinern die Erlaubnis erteilt, den Ostteil der Stadt zu besuchen. In einer Anweisung des Berliner Polizeipräsidenten vom 26. August 1961 wurde jedoch die „Einrichtung und der Betrieb von Büros zur Ausgabe von Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger West-Berlins zum Betreten des sowjetischen Sektors auf dem Boden von West-Berlin verboten“. Diese Anweisung erging, weil eine Duldung dieser Passierscheinstellen eine De-facto-Anerkennung der Maßnahmen vom 13. August und damit indirekt auch eine Anerkennung der DDR bedeutet hätte, die ja die Hallsteindoktrin nicht vorsah. Der Durchsetzung der eigenen Position in Statusfragen wurde also Vorrang vor humanitären Belangen – Familienangehörige jenseits der Mauer zu besuchen – eingeräumt. Erst mit dem sogenannten „Dezemberabkommen“ von 1963 konnten West-Berliner wieder – zunächst beschränkt auf den Zeitraum über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel – mit einem Passierschein nach Ost-Berlin reisen. Ost-Berlinern blieb der umgekehrte Weg aus den gleichen Gründen, weshalb die Mauer gebaut wurde, versperrt. Der stellvertretende Ministerpräsident der DDR, Alexander Abusch (SED), hatte zuvor am 5. Dezember 1963 in einem Schreiben an den Regierenden Bürgermeister West-Berlins, Willy Brandt (SPD), die Bereitschaft erklärt, Passierscheine auszugeben, um West-Berliner Bürgern wieder Verwandtenbesuche im Osten der Stadt zu ermöglichen. 28 Monate nach der Teilung der Stadt war es nun gestattet, Ost-Berliner Verwandte zwischen dem 19. Dezember 1963 und dem 5. Januar 1964 zu besuchen. Das Passierscheinabkommen, das mit Billigung der Bundesregierung (Kabinett Erhard I) und der Westmächte zustande kam, war Ausgangspunkt einer neuen Deutschlandpolitik. Humanitären Erwägungen wurden damit ein gewisser Vorrang vor Statusfragen eingeräumt. Der damalige Pressechef und Brandt-Vertraute Egon Bahr brachte dies auf die Formel „Wandel durch Annäherung“. Insgesamt machten zum Jahreswechsel 1963/1964 etwa 700.000 West-Berliner rund 1,2 Millionen Besuche in Ost-Berlin. Sie ertrugen lange Wartezeiten bei der Antragstellung. (...) Im Dezember 1966 scheitern die Verhandlungen für ein Weihnachtsbesuchsabkommen, weil die DDR nun formelle Verhandlungen mit dem Senat forderte. Bis 1972 gab es keine Besuchsmöglichkeiten für West-Berliner in Ost-Berlin" (Wikipedia, Abruf 09.02.2022). SW-Foto, Dezember 1963 © Kurt Schwarz.

Material/Technik

SW-Negativ, Kleinbildfilm

Maße

35 mm

Industriesalon Schöneweide

Objekt aus: Industriesalon Schöneweide

Der Industriesalon sammelt materielle und immaterielle Zeugnisse der Industriegeschichte von Schöneweide. Maschinen, Brigadetagebücher oder...

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